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Neue EU-Grenzwerte und die Möglichkeit ihrer Einhaltung
Überarbeitete Kurzfassung
Im Auftrag der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren 80539 München Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Berechnung von Schadstoffimmissionen und -emissionen
Die von der EU vorgeschlagenen Grenzwerte für Luftschadstoffe, die zum 01.07.2001 in nationales Recht umgesetzt werden sollen, stellen z.T. eine gravierende Verschärfung der Bewertungskriterien zur Luftqualität dar.
Die Einhaltung der EU Grenzwerte erscheint den Autoren gegenwärtig – auch aufgrund von mangelnden bzw. ausreichenden flankierenden Maßnahmen – nicht sicher gestellt. A) Zusammenstellen der Hintergrundinformationen
1. Die Bundesratsdrucksache DS 986/97 /3/ enthält Angaben über die „Hintergrundkonzentration“ und die Belastung durch den Verkehr durch PM10 (Meßstellen für städtischen Verkehr) sowie der Belastung an Industriestandorten (Meßstellen für städtische Industriestandorte). Eine Zusammenfassung dieser Daten ist in folgender Tabelle dargestellt.
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Dem Verständnis nach wäre eine Hintergrundkonzentration einer Zusatzbelastung zu überlagern, um die Gesamtbelastung zu erhalten.
Demnach wäre die Gesamtbelastung = A+B+C
Nimmt man Bezug zu den unteren Grenzen der genannten JMW, so stellt der Wert von 57 [µg/m³] für PM10 eine deutliche Überschreitung des zum 1.7.2001 geplanten Grenzwertes von 40[µg/m³] +6.4 [µg/m³] Toleranzmarge dar.
2. Die Auswertung des Bayern - Meßprogramms 1994/95 auf der Basis von 105 Meßpunkten ergab folgende statistische Kennziffern:
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Die Auswertung des Bayern - Meßprogramms 1996/98 auf der Basis von 53 Meßpunkten ergab folgende statistische Kennziffern:
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Die Entwicklung der Immission für Benzol, Ruß und Stickstoffdioxide an den gleichen Aufpunkten läßt sich wie folgt darstellen:
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Aus den Tabellen 2 und 3 sowie den graphischen Darstellungen läßt sich ablesen:
Die Benzolbelastung (Bild 1) ist leicht abnehmend im Zeitraum 1994-1998. Die Stickstoffdioxidbelastung in dem Zeitraum 1994-1998 nimmt an den vorliegenden 19 Meßstationen (Bild 3) an der Hälfte der Stationen zu, an der anderen Hälfte ab. Im statistischen Mittel nimmt der Jahresmittelwert deutlich zu. Die Ruß/Partikel Belastung ist in dem Zeitraum 1994-1998 deutlich zunehmend (Bild 2), wobei der Prüfwert von 8 [µg/m³] häufig und deutlich überschritten wurde. Das statistische Mittel für die vorliegenden Meßstationen wächst für Ruß/Partikel von 8.8 [µg/m³] auf 11.7 [µg/m³] von 1994 bis 1998. Der Grenzwert zum 1.07.2001 für PM10 von 40 [µg/m³] + 6.4 [µg/m³] Toleranzmarge gleich insgesamt von 46.4 [µg/m³] würde somit an den meisten Meßstationen überschritten werden. Weiter Hintergrundinformationen zu den Jahreskennzahlen in Bayern für das Jahr 1999 sind aus dem Internet entnommen. Sie liegen diesem Schreiben bei. B) Einschätzung zur Einhaltung der neuen Grenzwerte für den städtischen Bereich und für Autobahnen
Schwefeldioxid
Der Grenzwert für den Stundenmittelwert beträgt bei 24 zugelassenen Überschreitungen im Jahr zum 1.7.2001 350 [µg/m³] bei einer Toleranzmarge von 120 [µg/m³], die ab den 1.1.2002 jährlich um 30 [µg/m³] verringert wird. Der Grenzwert für den 24h Mittelwert beträgt 125[µg/m³] zum 1.1.2005. Es wird keine Toleranzmarge angegeben. In Bezug auf den Verkehr bringt Schwefeldioxid keinen signifikanten Beitrag. (Die Emissionsfaktoren für Schwefeldioxid für PKW, LNF, LKW sind um den Faktor 10 kleiner gegenüber denen von Benzol.) Zum Schutze von Ökosystemen soll ein Wert von 20 [µg/m³] für Schwefeldioxid als Jahresmittelwert eingeführt werden. Nachdem die Jahresmittelwerte in städtischen Bereichen grundsätzlich unter 10 [µg/m³] liegen, stellt dies keine Problematik dar. Resumé: In Bayern wurden 1999 an zwei Meßpunkten Stundenmittelwerte über 470 [µg/m³] gemessen. An 9 Aufpunkten wurden 1999 Stundenmittelwerte deutlich über 125 [µg/m³] gemessen. Hohe Stundenmittelwerte zur SO2 Belastung stellen im Hinblick auf den neuen Grenzwert für den SMW ein Problem dar.
Stickstoffdioxid
1. Der Immissionsgrenzwert beträgt als Stundenmittelwert 200 [µg/m³] bei 18 zugelassenen Überschreitungen im Jahr bei einer Toleranzmarge von 90 [µg/m³], die ab 1.1.2002 jährlich um 10 [µg/m³] reduziert wird. 2. Der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 40 [µg/m³] mit einer Toleranzmarge von 18 [µg/m³], die ab 1.1.2002 jährlich um 2 [µg/m³] verringert wird. 3. Der Grenzwert für das Jahresmittel für den Vegetationsschutz beträgt in der Summe von NO + NO2 = NOX 30 [µg/m³]. Er wird zum 1.7.2001 gültig. Resumé: Der Meßwert von 290 [µg/m³] für das Stundenmittel ist in Bayern 1999 nicht ermittelt worden. 1999 sind in Bayern an drei Aufpunkten Jahresmittelwerte deutlich über 58 [µg/m³] gemessen worden. (Luise Kiesselbach Straße, Stachus, Königsplatz/Augsburg). An hoch belasteten Autobahnen in windschwachen Gebieten (Bayreuth, Augsburg, Würzburg....) dürfte der Wert von 58 [µg/m³] bei hohem LKW-Aufkommen 40 m neben der Fahrbahn überschritten werden. In „Reinluftgebieten“ dürfte der Grenzwert für den Vegetationsschutz sicherlich erfüllt sein. Die Größe von 30 [µg/m³] entspricht etwa der Hintergrundbelastung in ländlichen Gebieten. Demgegenüber ist der Vegetationsschutz für Botanische Gärten und Naherholungsflächen wahrscheinlich nicht überall gewährleistet.
Partikel (PM10)
Der Grenzwert für das 24h Mittel beträgt 50 [µg/m³] bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Jahr. Die Toleranzmarge beträgt 20[µg/m³], die ab 1.1.2002 jährlich um 5 [µg/m³] verringert wird. Der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 40 [µg/m³] mit einer Toleranzmarge von 6.4 [µg/m³], die ab 1.1.2002 jährlich um 1.6 [µg/m³] reduziert wird. Die obige Darstellung sowie Tabelle 1 und 2 zeigen, daß die Ruß/Partikel Immission im Zeitraum 1994-98 deutlich gewachsen sind. Die prognostische Berechnung von 1994 auf 1998 unter Verwendung der Emissionsfaktoren HEFA Vers. 1.2 und der Vergleich mit den Meßdaten von 1998 ergibt eine angebliche (theoretische) Immissionsminderung (weil die Emissionsfaktoren abnehmen), während tatsächlich ein Anwachsen der Immissionen zu messen ist. Unter Verwendung einer Regression zwischen Schwebstaub und Ruß und der Annahme eines Massenanteils von ca. 70% für PM10 im Schwebstaub ergibt sich: PM10 [µg/m³]=5*Ruß[µg/m³]+10 Der neue Grenzwert für PM10 von 46.4 [µg/m³] zum 1.7.2001 entspricht in etwa einer Rußimmission von ca. 7-8 [µg/m³]. Resumé: Der Grenzwert für PM10 von 46.4 [µg/m³] kann gegenwärtig in fast allen Großstädten Bayerns nicht eingehalten werden. Die Auswirkung der Resuspension von Staub sowie die Auswirkungen von Reifenabrieb sind hinsichtlich der PM10 Belastung an Autobahnen nicht bekannt. An hoch belasteten Autobahnen in windschwachen Gebieten (Bayreuth, Augsburg, Würzburg....) dürfte der Wert von 46.4 [µg/m³] bei hohem LKW-Aufkommen 40 m neben der Fahrbahn überschritten werden. Es ist nicht wie bei Benzol eine Sonderregelung für hochbelastete Gebiete vorgesehen.
Blei
Der Grenzwert für das Jahresmittel beträgt 0.5 [µg/m³] zum 1.1.2005. Eine Bleibelastung ist nur noch in der Nähe von Bleihütten von Relevanz. Bleizusätze sind im Kraftstoff in der Bundesrepublik nicht mehr enthalten. Resumé: Der neue Grenzwert stellt in Städten und an Autobahnen keine Problematik dar.
Benzol
Der Grenzwert wird zum 1.7.2001 5 [µg/m³] mit der Toleranzmarge von 5 [µg/m³] betragen. Die Toleranzmarge vermindert sich vom 1.1.2006 jährlich um 1 [µg/m³]. Die Messungen zeigen, daß Stundenmittelwerte um 60 [µg/m³] manchmal auftreten können. §7, Absatz 4 erlaubt eine Sonderregelung für bestimmte Gebiete hinsichtlich der Einhaltung des Benzol Grenzwertes. Resumé: Die Benzolkonzentration im Treibstoff wird weiterhin verringert werden. Die Darstellungen Bild 1 zeigen eine abnehmende Tendenz der Benzolbelastung. Die Einhaltung des neuen Grenzwertes ist wahrscheinlich bei weiterhin flankierenden Maßnahmen.
Kohlenmonoxid
Der Grenzwert für den Achtstunden-Mittelwert berträgt zum 1.1.2005 10 [mg/m³] mit einer Toleranzmarge von 6 [mg/m³], die ab 1.1.2003 jährlich um 2 [mg/m³] verringert wird. In städtischen Gebieten (Luise Kiesselbach Platz, Stachus...) werden Stundenmittelwerte bis zu 15 [mg/m³] und mehr gemessen. Resumé: Es ist zu erwarten, daß der Grenzwert als gleitender Mittelwert über 8 Stunden – jedoch möglichwerweise nicht an hochbelasteten Tunnelportalen - eingehalten werden wird. C) Anmerkungen
Bei der Bewertung der neuen Grenzwerte ist ferner zu berücksichtigen:
1. Die Shell Prognose geht von einem Wachstum der Fahrzeugflotte von ca. 7-10% aus. 2. Die oben genannten Meßwerte wurden meistens in einem Niveau 4 m über Grund erfaßt. Damit stellen diese Werte eine Unterschätzung der wirklichen Situation für die Betroffenen dar. 3. Die bei den Computer-Simulationen herangezogenen Emissionsfaktoren HEFA Version 1.2 des UBA scheinen eine Unterschätzung der Immissionssituation hervorzurufen. Interpoliert man die Meßwerte von 1994/95 mit Hilfe der Emissionsfaktoren auf das Jahr 1998 so stellt man fest, das die interpolierten Daten deutlich niedriger liegen als die Meßwerte der Jahre 1996/9. Die Abweichungen sind 25% und mehr. D) Literaturhinweise
1.Ecoplan, (1995) Abschlußbericht über die Durchführung von Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe im Freistaat Bayern 1994/95, Bericht 94/250 243 für das Bayerische Landesamt für Umweltschutz 1995
2. Landesamt für Umweltschutz, Bayern (1998): 2.1 Bericht über Luftschadstoffmessungen an einer Bundesautobahn A6, Anschlußstelle Nürnberg-Langwasser 2.2 Bericht über Immissionsmessungen an der Bundesautobahn A8, Anschlußstelle Hofoldinger Forst 2.3 Bericht über DOAS Immissionsmessungen an der Bundesautobahn A6, Anschlußstelle Nürnberg-Langwasser 3. Schorling&Partner (2000) Neue EU Grenzwerte für Luftschadstoffe und die Möglichkeit ihrer Einhaltung, Auswertung von Meßwerten und Prognosen in Bayern. Bericht für die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 4. Shell AG (1999): Mehr Autos – Weniger Emissionen, Szenarien des Pkw-Bestandes und der Neuzulassungen 5.TÜV Bayern (1998) Immissionsmessungen verkehrsbedingter Schadstoffe im Freistaat Bayern 1996-1998, Untersuchung für das Landesamt für Umweltschutz, Bayern |
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